Abschlüsse

Im Folgenden finden Sie überblickshaft die Mindestanforderungen, die erreicht werden sollten, um sicher die aufgeführten Abschlüsse zu erhalten. Es gibt Ausgleichsmöglichkeiten, die Ihnen die Tutoren jeweils individuell erklären können. Sie beraten auch zu Kursumstufungen.

Erweiterter Sekundarabschluss I (nach Klasse 10)

Teilnahme an drei E-Kursen, mit der Note 3 und Teilnahme an einem vierten E-Kurs, Note 4 oder Teilnahme an einem G-Kurs, Note 2 sowie im Durchschnitt befriedigende Leistungen in den übrigen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs.

Sekundarabschluss I - Realschulabschluss (nach Klasse 10)

Teilnahme an zwei E-Kursen, mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) und an zwei G-Kursen, mindestens Note 3 sowie befriedigende Leistungen in zwei nicht differenzierten Fächern.

Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss (nach Klasse 10)

Erfüllung der Mindestanforderungen in allen Fächern (ausreichende Leistungen). Davon ausgenommen ist nur die 2. Fremdsprache.

Hauptschulabschluss nach Klasse 9

Erfüllung der Mindestanforderungen in allen Fächern (ausreichende Leistungen).
Davon ausgenommen ist nur die 2. Fremdsprache.