Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
der Landkreis hat uns darüber informiert, dass zur weiteren Entzerrung des Schülerverkehrs seitens der KVG zusätzliche Fahrten angeboten werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen Informationen zum verstärkten Busverkehr zur Verfügung:
Wir bitten euch Schülerinnen und Schüler darum, die bestehenden Zusatzangebote auch wirklich zu nutzen. Zudem weisen wir noch einmal ausdrücklich auf die bestehende Maskenpflicht an Haltestellen und in den Bussen hin.
Hinfahrten:
- NEU: Linie 397: Ausschilderung Ziel HE/Schulstrasse 07:12 Uhr ab Büddenstedt /Rathaus
(07:20 HE/ G. Steinbrecher Str. – 07:21 HE/Bahnhof – 07.23 HE/Ludgerihof – 07:27 HE/Bleiche - 07:34 HE/Schulstrasse)
- Linie 394: 07:05 Uhr ab Barmke bis Landgrabentrift Firma Duckstein
- Linie 393: 07:10 Uhr ab Süpplingenburg / Lindenplatz bis Landgrabentrift Firma Duckstein
- Linie 380: 07:12 Uhr ab Grasleben / Mitte bis Landgrabentrift Firma Duckstein
- Linie 396/390: 07:01 Uhr ab Königslutter / Markt bis Schöningen /ZOB Firma Elmtours
Rückfahrten:
- NEU: Ausschilderung Ziel Schöningen/ZOB 13:20 Uhr HE/Juliusstr.
(13:22 HE/Wilhelmstr. – 13:24 HE/Bahnhof – 13:25 HE/Steinbrecher Str. – 13:32 Büddennstedt/L640 - 13:34 Büddenstedt/Rathaus – 13:40 Schöningen/Büddenst. Str. –
13:41 Schöningen/Wilhelmstr. – 13:44 Schöningen/ZOB)
- Linie 380: 13:03 Uhr ab Ludgerihof bis Grasleben / Mitte Firma Duckstein
- Linie 394: 13:03 Uhr ab Ludgerihof bis Barmke Firma Duckstein
- Linie 393: 13:10 Uhr ab Schulstraße bis Süpplingen/Lindenplatz Firma Duckstein
- Linie 395: 13:30 Uhr ab Schöningen/ZOB bis Helmstedt/Krankenhaus Firma Duckstein
- Linie 396/390: 13:15 Uhr ab Schöningen/ZOB bis Königslutter/Bahnhof Firma Elmtours
Zudem weist der Landkreis Helmstedt auch noch einmal explizit auf die bestehende Maskenpflicht hin:
„Es wird darauf hingewiesen, dass in den Bussen (sowie auch der Bahn) und im Haltestellenbereich Maskenpflicht besteht. Zur Zeit werden durch die Polizei sowie Ordnungsämtern verstärkte Kontrollen in den Fahrzeugen durchgeführt, ob die Maskenpflicht eingehalten wird.
Bei Nichttragen einer Maske in den Fahrzeugen und auch im Haltestellenbereich wird es zukünftig zur Erhebung von Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro kommen. Schüler*innen, die von der Maskenpflicht befreit sind, haben ein ärztliches Attest mitzuführen und unaufgefordert vorzuzeigen.
Die KVG hat ihre Hygieneregeln für die Fahrzeugreinigung nochmals angepasst und die Ausnebelung der Busse mit einem viruziden Gas intensiviert. Des Weiteren werden die Busse an Endhaltestellen oder bei größeren Pausen ausreichend belüftet.“
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung